Hilfreiche Informationen für HauseigentümerInnen der Siedlung Oberdorstfeld
Bitte denken Sie daran, dass Sie für jede Veränderung - auch im Bestand - sowie Erneuerungen oder Erweiterungen am Gebäude oder im Vorgarten eine schriftliche Erlaubnis von der Dortmunder Denkmalbehörde benötigen (Formular "Antrag auf Erteilung einer Erlaubnis gem §9 Denkmalschutzgesetz").
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Alle denkmalschutzrelevanten Formulare für HauseigentümerInnen der Zechensiedlung Oberdorstfeld auf der Homepage der Dortmunder Denkmalbehörde
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Gestaltungsfibel der Denkmalbehörde der Stadt Dortmund für die Siedlung Oberdorstfeld und Beilagen zur Gestaltungsfiebel
- Gestaltungsfibel als PDF
- Beilagen zur Gestaltungsfibel als PDF. Die Beilagen ergänzen die Gestaltungsfibel und beinhalten Regeln, Empfehlungen und Beispiele für denkmalgerechte Maßnahmen.
- Seite der Denkmalbeörde zur Werkssiedlung Oberdorstfeld
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"Stimmt’s?" – Fragen und Antworten zum Denkmalschutz von der Denkmalbehörde der Stadt Dortmund
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Hier gibt es Informationen zur finanziellen Förderung bei der Renovierung der Baudenkmäler der Siedlung Oberdorstfeld auf der Homepage der Dortmunder Denkmalbehörde
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Denkmalschutz rechnet sich: Anhand einer fikiven Beispielrechnung möchten wir aufzeigen, daß sich der Schutz und die Erhaltung eines Denkmals durchaus auch finanziell lohnen kann.
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Links zu lokalen Handwerksbetrieben, mit denen HauseigentümerInnen bereits positive Erfahrungen beim Renovieren ihrer Baudenkmäler gesammelt haben